In den letzten Sitzungen der AG-Flüchtlingshilfe haben die Behörden, besonders die Ausländerbehörde, vor einer Überlastung gewarnt, sollte das Bleiberecht für die Ukrainer*innen im nächsten März wie bisher geplant auslaufen. Jetzt gibt es Bestrebungen, das Bleiberecht unbürokratisch erst einmal um ein Jahr zu verlängern. Lesen können Sie darüber hier . Das Bleiberecht für Ukrainer*innen ist Ende November 2023 um 1 Jahr bis März 2025 automatisch verlängert worden. Die ausgegebenen Papiere behalten ihre Gültigkeit. Bitte keine Verlängerungsanträge stellen.
Hier eine kurze, aber sehr vollständige Checkliste für Flüchtlinge aus der Ukraine für Bleiberecht und finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter, aktuell nach dem 1.6.22.
Viele ukrainische Flüchtlinge sind seit Kriegsbeginn nach Deutschland und natürlich auch in den Wetteraukreis gekommen. Seit dem 1. 6. sind sie berechtigt, SGBII Leistungen beim Jobcenter zu beantragen. Wichtig ist, dass sie ein Konto und eine Fiktionsbescheinigung haben. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 31. August, in der die Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben konnten.
Während Ukrainer*innen relativ leicht einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde erhalten können und diesen auch schon vielfach haben, machen es die neuen Regelungen vor allem Drittstaatern (Menschen, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten und die nach Deutschland geflohen sind) besonders schwer. Was für sie ab 1. September 2022 gilt, können Sie hier in einem Artikel des Mediendienstes Migration lesen. Die Aufenthaltserlaubnis wurde nochmal bis Ende November 22 verlängert. Eine echte Lösung war das nicht, nur eine Verschiebung. Allgemeine Zahlen und die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine Anfang 2023 finden Sie beim Mediendienst Integration vom 17.2.13 hier.