Ergebnisse des Gesprächs zwischen einer Delegation des Arbeitskreises Flüchtlinge mit Landrat Arnold

Nachdem der Landrat die Einladung des Arbeitskreises zu einem Gespräch im Arbeitskreis Flüchtlinge nicht angenommen hatte, fand das Gespräch mit Herrn Arnold am 10.2. 2014 in seinem Dienstzimmer statt. Herr Arnold war allein, vom Arbeitskreis Flüchtlinge nahmen Frau Willms, Herr Dittrich, Frau Ginkel, Herr Turan  und Herr Hartmann teil.

Zunächst hatten die Gesprächsteilnehmer den Landrat darauf hingewiesen, dass die durchaus begrüßenswerte Einrichtung von Runden Tischen für Flüchtlinge in den Kommunen auch mehr Konfliktpotential in Bezug auf das Bleiberecht von integrierten bzw. integrationswilligen Flüchtlingen mit sich brächte. Hier müsse die Ausländerbehörde des WK einen Paradigmenwechsel schaffen: Statt zu überprüfen, wie man die Flüchtlinge wieder abschiebt, müsse man überprüfen, unter welchen Umständen sie bleiben könnten und sie dabei unterstützen. Für alles andere dürften engagierte BürgerInnen kaum Verständnis haben. Prinzipiell stimmte Arnold dieser Einschätzung zu, um sich dann erneut vor seine MirtarbeiterInnen zu stellen, die jahrelang gute Arbeit in dem guten Glauben gemacht hätten, alles richtig zu machen.

Über die von uns genannten konkreten Fälle wollte er mit uns nicht sprechen. Er sagte aber zu, sich zu kümmern, falls wir ihm die Sachlage schriftlich zuschicken würden (was inzwischen geschehen ist).

Die Gesprächsteilnehmer mahnten an, dass es eine regelmäßige Gesprächsrunde zwischen dem Arbeitskreis und entscheidungsberechtigten Teilnehmern von Seiten des Wetteraukreises geben müsse, damit strittige Fälle geklärt werden könnten. Das lehnte Herr Arnold ab. Er sagte aber zu, selbst Anlaufstelle zu sein, wenn es solche Fälle gebe und er darauf angesprochen werde.

Außerdem verwies er auf ein Beschwerdemanagement des Wetteraukreises, an das man sich wenden könne. (Das tat ich dann auch gleich, um festzustellen, dass es das nicht mehr gibt – es wurde abgeschafft. J.H.)

Auch biete Herr Gajewski, der Leiter der Behörde, regelmäßige Beratung „jenseits der Akten“  an, die man in Anspruch nehmen könne. (Tatsächlich konnte ich (J.H.) einen Termin für eine von Abschiebung bedrohte Frau mit Herrn Gajewski ausmachen. Er sagte, er biete die Beratung, die bisher kaum in Anspruch genommen worden sei, jeden 2. und jeden 4. Donnerstag im Monat an. Man könne aber auch einen Termin vereinbaren.)

Herr Arnold erläuterte die momentan stattfindende Dezentralisierung der Unterbringung von Flüchtlingen und der sozialarbeiterischen Betreuung. Die Kommunen könnten letztere selbst organisieren und erhielten dann einen höheren Betreuungssatz pro Flüchtling vom Kreis. Der Kreis stelle 100.000 Euro zur Verfügung, die nach dem Schlüssel der jeweils aufgenommenen Flüchtlinge und der Übernahme der Betreuung an die Kommunen ausbezahlt würden. Dabei gehe man davon aus, dass eine volle Sozialarbeiterstelle für 210 Flüchtlinge zuständig sei (100 %).

Momentan sei man noch dabei, einen Vertrag auszuhandeln, der dann von allem Kommunen unterschrieben werden sollte und dessen Gegenstand auch die Initiierung von Runden Tischen sei. Eine Kommune im Ost- und eine im Westkreis hätten allerdings eine Art „Normenkontrollklage“ angekündigt, um festzustellen, ob die Vertragsgestaltung durch den Wetteraukreis rechtens sei.

Weitere Gesprächspunkte mit dem Landrat waren:

Geduldete ohne Papiere: Zusammenarbeit bei Integrierten ohne Androhung der Abschiebung bei sogenanntem Deadlock. Hier bot Hartmann an, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man da weiterkommen könnte. Kern des Vorschlags: Man müsse die Integrationserfolge und die Mitarbeit bei der Identitätsfindung höher bewerten als das bisherige gesetzwidrige Verhalten und versprechen, die Flüchtlinge bei der Mitarbeit ihrer Identitätsfindung nicht abzuschieben. Einen schriftlichen Vorschlag hat er inzwischen an den Landrat geschickt.

Aufhebung der Residenzpflicht: Hier sagte Arnold, die Aufhebung sei nicht möglich bei unbegleiteten Jugendlichen und bei Menschen, die Leistungen nach Hartz IV oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, weil die Flüchtlinge sonst mehrheitlich in die großen Zentren ziehen würden. Es gehe aber eher um eine gleichmäßigere Verteilung auf alle Städte und Kommunen. Wenn es um Ausbildung gehe, sei man ohnehin schon frei beweglich.

Bezüglich der Phasen, in denen sich die Umgestaltung der Ausländer- zur Willkommensbehörde befinde, sei man momentan noch in Phase 1 – Gespräche mit den MitarbeiterInnen und Personalentwicklung. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei erst in Phase 3 vorgesehen.

Das zunächst mit Spannungen aufgeladene Gespräch endete relativ gelöst, obwohl wir nicht wirklich viel erreicht hatten. Immerhin gab es das Gefühl, dass man weiter miteinander reden könne und dass einiges in Bewegung ist.

Johannes Hartmann

Wenn man diese Ergebnisse mit den von uns in einer Pressekonferenz veröffentlichten Fragen vergleicht, konnten viele dieser Fragen keineswegs geklärt werden. Wir werden bei aktuellen Anlässen immer wieder darauf zurückkommen müssen.

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