Hier ein Artikel aus dem Migazin vom 26.2.2026
Bundestagsausschuss beschließt Asylreform
Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen früher arbeiten dürfen. Die meisten Regeln zur europäischen Asylreform, die der Innenausschuss jetzt gebilligt hat, gehen aber in eine andere Richtung. Die Linke kritisiert „massivste Asylrechtsverschärfung in Deutschland seit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993“.
Wie Teilnehmer der Ausschusssitzung übereinstimmend berichteten, gab es zudem eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag von Union und SPD, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.
Clara Bünger, Innenpolitikerin der Linksfraktion, sagte, es handele sich um die massivste Asylrechtsverschärfung in Deutschland seit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993. Damals war unter anderem festgestellt worden, dass Asylbewerber, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, keinen Anspruch auf Asylprüfung in Deutschland haben, da dort bereits Schutz möglich gewesen wäre.
Weniger Asylbewerber
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230.000 Asylerstanträge gestellt, so sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113.000 Erstanträge. Fachleute gehen davon aus, dass neben den Binnengrenzkontrollen auch der Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 hier eine Rolle spielt.
Umsetzungsfrist der EU endet im Juni
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten haben für die nationale Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für diesen Freitag geplant.
Außengrenzverfahren und Identitätskontrolle
Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Schnellere Dublin-Verfahren
Verfahren sollen beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.