Kirchenasyl in Friedberg und im Wetteraukreis

Am 8.12. 2019 fand in der Stadtkirche in Friedberg die feierliche Verabschiedung vom Kirchenasyl statt. Gründe sind fehlende Räumlichkeiten und die Notwendigkeit einer Atempause nach mehrjährigem Engagement für die beteiligten Gemeinden. Eine Abkehr vom Prinzip des Kirchenasyls ist damit nicht erfolgt, wie die Redner*innen auf der Feier betonten. Praktisch gibt es aber in Friedberg seither kein Kirchenasyl mehr, da auch die Hauptengagierte dafür, Pfarrerin Susanne Domnick nicht mehr in Friedberg lebt. Hier eine Zusammenfassung von Pfarrerin Domnick zum Kirchenasyl in Friedberg:

6 Jahre lang hat die Ev. Kirchengemeinde Geflüchteten aus verschiedenen Ländern in ihren Räumen Kirchenasyl gewährt. Auch die Ev. Kirchengemeinden Fauerbach und Ossenheim haben sich seit 2017 am Kirchenasyl beteiligt. Viele Menschen haben sich engagiert: im Organisationteam, das sich am Anfang „Deutschstunde“ nannte, mit Spenden und Unterstützung für die Geflüchteten, mit ärztlicher Versorgung und dem Interesse für das Thema „Kirchenasyl“ in der Gemeinde und in der Kirche. Kirchenasyl bedeutet die vorübergehende Aufnahme eines von Abschiebung bedrohten Menschen in Räumen der Kirchengemeinde, wenn besondere humanitäre Gründe und Verletzlichkeit der Person gegeben sind. Das Kirchenasyl leistet einen Beitrag dazu, das oberste Ziel des Rechtsstaates zu verwirklichen: Den Schutz der Menschenwürde.

Im Oktober hat die Kirchengemeinde ihren letzten Gast aus dem Kirchenasyl verabschiedet, Fahrradwerkstatt und Kirchenasyl mussten ihre Räume verlassen. Jetzt beginnt der Umbau des alten Kindergartens zum neuen Gemeindehaus. Durch den kommenden Weggang von Pfarrerin Susanne Domnick steht auch das Pfarrhaus nicht mehr für Kirchenasyl zur Verfügung. Die rechtlichen Schwierigkeiten durch die auf 18 Monate verlängerte Überstellungsfrist komplizieren die Situation ebenfalls. Die Kirchengemeinde ist dankbar, dass sie einigen Menschen helfen konnte zu guten Lebensperspektiven in Deutschland. Im Gottesdienst verabschieden wir uns und vergewissern uns: Der Schutz bedrohten Lebens ist ein grundlegender Auftrag für die Kirche.
Im Anschluss an den Gottesdienst laden wir alle Interessierten und Förderer des Kirchenasyls ein, unter dem Abendmahlsfenster miteinander ins Gespräch zu kommen und miteinander zu essen. Die ehemaligen Gäste im Kirchenasyl sorgen für internationale Speisen! (…)  Um 11.30 Uhr beginnt der Empfang unter dem Abendmahlsfenster.

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Flüchtlinge, die sich im Kirchenasyl befinden, haben kein Anspruch auf Leistungen, wenn sie sich nicht an die Wohnsitzauflagen halten. Das hat das Landessozialgericht in Niedersachsen entschieden. Darüber berichtet das MIGAZIN hier in einem Artikel vom 13.12.23.

Wie Anfang Juni 2019 nach einer Anfrage der „Linken“ bekannt wurde, lehnt das BAMF einen Selbsteintritt der Bundesrepublik nach dem Kirchenasyl in 98,6% der Fälle ab. Hier der Artikel im MIGAZIN dazu. Das bedeutet, dass den Betroffenen nach Ende der Frist, die sie im Kirchenasyl verbringen, weiterhin die Abschiebung in das EU Land droht, in dem sie als erstes registriert wurden.

Im Januar 2021 nimmt das BAMF die Verschärfungen der Regelungen gegen das Kirchenasyl bezüglich der Verlängerung der Überstellungsfrist wieder zurück. Hier der Artikel im MIGAZIN vom 16.1.21 dazu.

Im Januar 2019 befanden sich viele Personen im Kirchen-Asyl und die Gemeinden waren am Rande ihrer Kapazitäten. Trotzdem hielt die evangelische Kirche an diesem Instrument fest. Hier eine Sammlung konkreter Erlebnisse von Flüchtlingen, aus denen die Gemeinden die ethische Rechtfertigung für dieses Angebot ziehen, das ja vom Staat bzw. vielen verantwortlichen Politiker*innen als Unterlaufen seiner Asylpolitik verstanden wird.

Zur Situation beigetragen hat die gesetzliche Neuregelung der Überstellungfrist. Sie wurde von 1/2 auf 1 1/2 Jahre verlängert. Daher gibt es jetzt in Hanau die Aktion Solidarische Stadt Hanau gegen Abschiebung. „Mit Bürger*innenasyl schaffen wir Schutzräume gegen Abschiebung“. Wer mehr darüber wissen möchte, wird hier fündig.

Im Februar 2017 gab es den 6 Fall von Kirchenasyl in Friedberg. Hier ein Artikel in der Wetterauer Zeitung vom 20.3. dazu: Äthiopischer Journalist im Kirchenasyl Ende des Jahres 2017 sind es erneut mehrere Fälle.

Die teils verzweifelte Lage von Flüchtlingen in anderen europäischen Staaten führt dazu, dass immer mehr Flüchtlinge dort ihr Heil in der Weiterflucht nach Deutschland suchen. Bei vielen von Ihnen wird der Asylantrag gar nicht überprüft, wenn in der “Eurodac” Kartei ein “Treffer” erzielt wird, der deutlich macht, dass die Flüchtlinge in einem anderen europäischen Land angelandet sind und erkennungsdienstlich erfasst wurden. ( Dabei handelt es sich um eine umfangreiche Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern und in der EU aufgegriffenen illegalen Einwanderern, wobei Asylbewerber ohne Papiere wie illegale Einwanderer behandelt werden.) Stattdessen wird Kontakt zum Erstaufnahmeland gesucht und dieses ist nach dem “Dublin III Vertrag” zur Rücknahme der Flüchtlinge verpflichtet. Das bedeutet: Rückschiebung in die Obdachlosigkeit oder ins Gefängnis und schlimmstenfalls Rückschiebung in das Herkunftsland.

Immer mehr Kirchengemeinden, auch in der Wetterau, stellen ihre humanitäre Verpflichtung gegenüber den hilfesuchenden Mitmenschen vor das europäische Gesetz, das die menschlichen Tragödien kalt verwaltet. So gibt und gab es schon Kirchenasyl u.a. in Nidda und Bad-Vilbel und mehrere Kirchenasyl-Fälle für 2 “Dublin III Flüchtlinge” in Friedberg ist erfolgreich verlaufen. Pfarrerin Susanne Domnick geht davon aus, dass man offen mit dem Kirchenasyl umgehen soll, damit es eine politische Wirkung entfalten kann. Es soll die europäischen Regierungen dazu bringen, ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge gerecht zu werden.

Hier der Artikel über das erste Kirchenasyl in Friedberg in der WZ vom 19.8.14. Neben den Schicksalen der beherbergten Flüchtlinge wird auch die Hilfsbereitschaft von Friedberger BürgerInnen deutlich, die sich bei der Veranstaltung mit den Flüchtlingsfrauen im Junity am 5.8. spontan bereit erklärten, die Flüchtlinge im Kirchenasyl zu unterstützen.

Kirchenasylk

Hier finden Sie Links zu den weiteren von Susanne Domnick erstellten Materialien:

Und hier Hintergründe und Prinzipien zum Kirchenasyl in der ev. Kirche Hessen Nassau:  http://www.diakonie-hessen.de/fileadmin/Dateien/AAA_DiakonieHessen/Files/Ueber_uns/Arbeitsbereiche/Migration/kirchenasyl_im_raum_der_ekhn.pdf

Staatliche Stellen handeln wie trotzige Kinder
Es hat schon etliche erfolgreiche Kirchenasyle gegeben. Allerdings scheint die Strategie des Innenministeriums, des BAMF und der Ausländerbehörden jetzt darin zu bestehen, Kirchenasyl auszusitzen. Dabei verhalten sich die staatlichen Stellen wie trotzige Kinder nach dem Motto: „Ihr habt die Flüchtlinge aus dem Verfahren genommen, jetzt habt ihr sie. Seht zu, wie ihr damit glücklich werdet.“
So weigerte man sich beim Friedberger Kirchenasyl, die beiden Flüchtlinge wieder in das geordnete Verfahren aufzunehmen und dazu den Selbsteintritt Deutschlands für die Asylverfahren zu erklären. Wie es weiter geht, ist unklar. Die Initiativen der Rechtsanwälte wurden lange ausgesessen. Man hat ja schließlich ein Vierteljahr Zeit, bis Untätigkeitsklage erhoben werden kann. Und eine Entscheidung kann dann auch nochmal dauern.
Auf die Forderung, im Fall Abdis eine Altersuntersuchung in Auftrag zu geben, sagt das BAMF sinngemäß: „Dazu haben wir keine Lust und keine Zeit, aber ihr könnt ja klagen.“ Und das, obwohl es stichhaltige Unterlagen gibt, die beweisen, dass er auch heute noch unter 18 Jahre alt ist und als Jugendlicher behandelt werden muss.
Das Kirchenasyl im Falle von “Dublin III” hat den Sinn, die Flüchtlinge über den Zeitraum eines halben Jahres in Deutschland zu behalten, damit Deutschland selbst für das Asylverfahren zuständig wird und die Flüchtlinge nicht in die europäischen Länder zurückgeschoben werden, in denen sie weiter traumatisiert wurden. Diese Frist ist Ende September abgelaufen!
Nach dem Protokoll der Ausländerreferentenbesprechung hätte dies im Falle des Friedberger Kirchenasyls, das den Behörden  vor der geplanten Rückschiebung mitgeteilt wurde, wirksam werden müssen:
Bundesdrucksache 17/13724
„Anlässlich einzelner Fälle, in denen die Antragsteller zur Vermeidung einer Dublin-Überstellung sich ins Kirchenasyl begeben hatten, wurde die Frage aufgeworfen, ob in solchen Fällen die Überstellungsfristen gemäß der Dublin-Verordnung unverändert bleiben oder sich verlängern, wie es bei Untertauchen der Fall ist (Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 2 der Dublin-Verordnung). Das BAMF erklärte, dass in Fällen, in denen das Kirchenasyl den zuständigen Behörden rechtzeitig noch vor dem Zeitpunkt der geplanten Überstellung mitgeteilt wird, kein Untertauchen vorliegt, so dass die Frist unverändert bleibt.“ Inzwischen, im März 2015, ist aber die Überstellungsfrist allgemein auf 1 1/2 Jahre verlängert worden.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben die Flüchtlinge im Kirchenasyl keinerlei Anspruch auf medizinische Leistungen.
Natürlich hat das Kirchenasyl die Funktion, staatliches Handeln aus humanitären Gründen in besonderen Fällen zu unterlaufen. Es ist aber ein Skandal, wenn der Staat darauf mit dem Abbau rechtsstaatlicher Prinzipien reagiert.
Kommentar von Johannes Hartmann zur Entwicklung im Friedberger Kirchenasyl vom 31.10.14
 

Weitere Infos zu “Dublin III” und Flüchtlingen finden Sie unter “Flucht und Migration” sowie “Arbeitskreis Flüchtlinge” oder direkt unter diesem Link:

https://www.internationales-zentrum-friedberg.de/laenderberichte-zu-den-haeufigsten-dublin-iii-staaten-und-weitere-links

Hier ein Link zu den Angriffen des BAMF auf das Kirchenasyl: http://www.migazin.de/2014/09/25/bundesamt-fuer-migration-und-fluechtlinge-will-kirchenasyl-aushebeln/

Und hier ein Interview vom 16.10. mit dem Leiter des BAMF zum Thema, in dem er seine kritische Haltung zum Kirchenasyl und die Beschlussfassung zur “Sicheren Drittstaatenlösung” sowie die Länge der Asylverfahren begründet: http://www.migazin.de/2014/10/16/bamf-praesident-kirchen-kirchenasyl-zahlen/ und eine Entgegnung von Vertretern der ev. Kirche in Deutschland: http://www.migazin.de/2014/10/17/knatsch-ums-kirchenasyl/

Inzwischen beträgt die Zahl der Rückschiebung von Dublin III Flüchtlingen in ihre Erstaufnahmeländer nur noch knapp 18%, weil der Zeitraum von einem halben Jahr dafür in den meisten Fällen zu knapp ist. Die Verlängerung der Frist dient natürlich dazu, mehr Dublin III Flüchtlinge tatsächlich abschieben zu können.  Bitte lesen Sie dazu auch: https://www.internationales-zentrum-friedberg.de/wp-admin/post.php?post=1052&action=edit&message=1

ProAsyl hatte im November bei De Maiziere ein Lobbygespräch. Am Rande hat ihnen die zuständige Referentin Frau Müller-Serten erzählt, dass der Abschiebestopp nach Griechenland um ein Jahr verlängert wird. Bezüglich Italien wurde gesagt, dass man einstweilen keine Familien nach Italien abschiebt – aber wohl nur so lange, bis man mit den Italienern geklärt hat, wie das mit den Zusicherungen funktioniert.

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