Bleiberecht – Aktuelle Informationen

Dieser Artikel gibt einen Einblick in die aktuelle Lage und wie sie sich durch die unterschiedlichen Verschärfungen des Aylrechtes und damit verbundenen Vorschläge, Entwürfe, Ausführungsbestimmungen und Gesetze entwickelt hat. Der letzte Angriff mit dem Ziel, die Asylberechtigung an Europas Außengrenzen zu prüfen, würde praktisch die Beseitigung des Rechtes auf Asyl in Deutschland bewirken. Ab und an gab es alledrings auch Anpassungen an die realen Verhältnisse, wie z.B. das Chancenaufenthaltsrecht, auch wenn es nur für einen Teil der Geduldeten gilt.

Es gibt aber auch immer wieder gute Nachrichten. So hat der europäische Gerichtshof die Verweigerung von Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften für Syrer durch das BAMF kritisiert und die Zulassung von Asylfolgeanträgen verlangt, die bisher verweigert wurden. Das können sie hier in einem Artikel aus dem MIGAZIN vom 9.1.2024 nachlesen.

Im Dezember 2023 hat sich die EU auf gemeinsame Verschärfungen des Asylrechtes geeinigt. Was das bedeutet, können Sie in diesem Artikel des MIGAZIns vom 21.12.23 lesen. Und hier die Zusammenfassung und Stellungnaheme von ProAsyl zum Abbau der Menschenrechte.

Hier ein Link zu einer kurzen und guten Zusammenfassung der verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Einstufungen von Flüchtlingen im „Ratgeber für Asylrecht“ und die dafür notwendigen Voraussetzungen. Und hier weitere Informationen mit Musteranträgen und Anträgen für Arbeitserlaubnis, für die Aufhebung der Residenzpflicht in einem Ratgeber für Flüchtlingshelfer*innen.

Ab dem 1.1.2023 gilt das neue Chancenaufenthaltsrecht in Deutschland. Danach sollen Geduldete für ein Jahr einen Aufenthalt erhalten und sich eine Existenz aufbauen können. Wenn ihnen das gelingt, können sie ihren Aufenthalt festigen. Experten gehen davon aus, dass nur etwa 1/5 der Betroffenen davon profitieren könnten. Hier können Sie sich beim Mediendienst Integration über die Hintergründe informieren: Chancenaufenthaltsrecht Und hier ein Artikel vom MIGAZIN zu praktischen Fragen des Chancenaufenthaltsrechtes vom 10.1.2023. Die positiven Auswirkungen des Chancenaufenthaltsrechtes untersucht der Artikel im Mediendienst Migration am 26.1.24 

Nachträglich wurde der Entwurf für das Chancenaufenthaltsrecht nochmal geändert: Die Regelung sieht nun vor, dass Ausländer, die am 31. Oktober dieses Jahres (2022) seit fünf Jahren in Deutschland leben, aber nur den Status einer Duldung haben, das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen sollen. In dieser Zeit sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu sammeln. Dazu gehören die Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse sowie der Nachweis der Identität. Als Stichtag war ursprünglich der 1. Januar dieses Jahres vorgesehen. Dieses Recht muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden  und soll dann auch Verschärfungen für Abschiebungen enthalten.

Auch der Neuentwurf des Asyl und Asylrechtes durch die Ampelkoalition im Ende 2022 macht das Erreichen von Asyl und Aufenthaltsrecht immer schwieriger. Hier eine kritische kommentierung von ProAsyl.

Der Mediendienst Integration hat im Januar 2021 ein „Schlagwortverzeichnis“ mit umfassendem Material und weiterführenden Links zu den wichtigsten Fragen des Themas Migration zusammengestellt. Das können Sie hier erreichen. Toll ist, dass beim Mediendienst solche Materialien im Laufe der Jahre weiter aktualisiert werden.

Hier eine laufend aktualisierte Statistik des Mediendienstes Migration zu den Zahlen der Ein- und Auswanderung in Deutschland.

Und hier ein Bericht über die Ablehnung des „Hau-Ab Gesetzes“ durch 20 Organisationen, die für Flüchtlinge und Menschenrechte eintreten.

Mit dem Entwurf für erleichtere Abschiebungen bzw.  euphemistisch „Erleichterte-Rückkehr-Gesetz“ vom Februar 2019 will das Innenministerium das Bleiberecht weiter verschärfen und nimmt erstmals auch die Flüchtlingshelfer mit aufs Korn. Im obigen Link finden Sie eine Einschätzung der „Legal Tribune Online“ zum Entwurf. Pro Asyl gibt dem Gesetzt den passenden Namen „Hau Ab Gesetz“. Jetzt, Mitte April 2019, ist das Gesetz beschlossen worden, und zwar so trickreich, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Hier eine aktualisierte Stellungnahme von Pro Asyl zum neuen Gesetz.

Durch die verstärkte Zuwanderung im Jahre 2022/23 und verschiedene Gewalttaten durch kriminelle Flüchtlinge ist die Forderung nach verstärkter Abschiebung auch in politischen Kreisen wieder lauter geworden. Meist wird dabei nicht mitbedacht, dass Abschiebungen rechtlichen Regeln unterworfen sind, die auch einen Schutzstatus für kriminell gewordene Menschen beinhalten. Dazu hier der Bericht aus dem Mediendienst Migration vom 10.2.23: „Einfach abschieben?“

Neben Verschärfungen der Gesetze im Inneren ist laut Kanzlerin natürlich auch der Schutz der Außengrenzen „extrem wichtig“. Da wäre aus Sicht der Regierung Seenotrettung genau kontraproduktiv. Dazu hier ein offener Brief von Pro Asyl und vielen anderen Organisationen an die Kanzlerin.

Hier weiter ein Bericht über die europäische Abschottungspolitik bis März 2018 vom Mediendienst Migration sowie eine kritische Analyse der Pläne zu den im Koalitionsvertrag angekündigten AnKER-Zentren. In Bayern sind sie jetzt bereits eingerichtet worden. Hier ein Artikel aus dem Migazin dazu.

Hier eine Situationsbeschreibung des Mediendienstes Migration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Mit 18 beginnt die Unsicherheit. Diese bezieht sich vor allem auch auf die Frage der Familienzusammenführung, den Nachzug der Eltern, der trotz gegenteiliger Europäischer Rechtsprechung verwehrt wird, wenn die Jugendlichen während des Asylverfahrens das 18. Lebensjahr erreichen. Der Rechtsstreit darüber hat inzwischen allerdings schon höhere Instanzen erreicht. Dazu eine Zusammenfassung aus dem Migazin vom 12.4.2019.

Der Familiennachzug ist für 1000 Flüchtlinge mit subsidiärem Status ab 1.8.2018 möglich. Dazu hier eine Zusammenfassung der dazu notwendigen Schritte und Voraussetzungen aus dem Migazin. Doch das komplizierte Verfahren braucht so viel Zeit, dass es im ersten Monat nur 65 positive Bescheide gab. Es ist zu bezweifeln, dass es überhaupt an Fahrt aufnimmt, obwohl es bisher bereits 35.000 Anträge gegeben hat. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu laut FAZ, dass die geringe Zahl im ersten Monat „unschädlich“ sei, da bis Jahresende insgesamt 5000 Visa erteilt, frei gebliebene Plätze also auf den folgenden Monat übertragen werden könnten. Ab Januar soll die Zahl von 1000 Plätzen pro Monat dann nicht mehr überschritten werden, selbst wenn das Kontingent in einem Monat nicht ausgeschöpft wird. Darauf hatten sich das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt als verantwortliche Ressorts geeinigt. Erfahrungsgemäß hat das Innenministerium unter Seehofer dem ganzen Verfahren nur zugestimmt, weil es selbst großen Einfluss auf den Ablauf hat. 

Anfang 2021 muss leider das Fazit gezogen werden, dass selbst die auf 1000 Personen/Monat begrenzte Zahl für die Familienzusammenführung durch verschiedene Tricks und Hinhaltetaktik der Regierung weit unterschritten wird.

Hier ein Bericht von ProAsyl zur Praxis der Familienzusammenführung 2018

Hier ein Artikel zur neuen Mitwirkungspflicht von Flüchtlingen bei Widersprüchen gegen Entscheidungen

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen SPD, CDU und CSU hätten vor allem in der Flüchtlingsfrage sehr negative Folgen. Das beginnt bereits mit der de facto Festlegung einer Obergrenze, auch wenn das so nicht genannt wird. Bei der Umsetzung der Pläne wäre die Asylpolitik Deutschlands keineswegs besser als die zu Recht kritisierte Politik anderer Länder. Bitte lesen sie hier für weitere Infos.

_____________________________

Eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Entwicklung des Aufenthaltsrechtes in den letzten 4 Jahren (von 2014 bis Ende 2017) finden Sie mit diesem Link zum Mediendienst Integration. Dort gibt es auch jede Menge Links zu den geänderten Gesetzen.

_____________________________

Eine aktuelle Zusammenfassung der neuen Regelungen durch das Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht finden Sie hier (vom 14.8.2017):

17_08_11_GesetzDurchsetzungAusreisepflicht_Graßhoff

_____________________________

Neuester Coup der Bundesregierung bei der Reduzierung der Flüchtlingszahlen ist nach dem Rücknahmeabkommen mit der afghanischen Regierung, von dem die weitere Unterstützung Afghanistans im Kampf gegen die Taliban abhängig gemacht wird, eine „Brutalisierung des Abschieberechtes“.    So jedenfalls werden die Maßnahmen von ProAsyl und anderen Menschenrechtsorganisationen bezeichnet. In den obigen Links finden Sie Artikel aus dem Migazin.

______________________________

Wir haben in den letzten Monaten mehrfach Rückmeldungen erhalten, dass es in der Praxis Probleme bei der Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß  §§ 25 Abs. 2 S. 1, 2. Alternative (subsidiärer Schutz) sowie § 25 Abs. 3 AufenthG (Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) gibt, insbesondere, ob/ wenn dafür die Vorlage eines Passes verlangt wird. Hier die Info:
Keine Passpflicht bei subsidiärem Schutz und Abschiebeverbot

_______________________________

Artikel aus dem Migazin vom 6.10.2017:

Jetzt gar keine Familienzusammenführung mehr bei Subsidiärem Schutz?

________________________________

Jetzt gibt es eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, dass Syrern nicht generell der Flüchtlingsschutz zugesprochen werden muss. Damit ist bei vielen die Familienzusammenführung auf Jahre blockiert.

Und hier die grundsätzliche Kritik von Pro-Asyl an den beschleunigten Entscheidungsverfahren beim BAMF.

______________________

Mit diesem Link sind viele nützliche Informationen über die Voraussetzungen für Arbeit und Ausbildung, Sprach- und Integrationskurse, Schule und Hochschule zu finden. Leider ist das neue Integrationsgesetz noch nicht einbezogen. Zu den Maßnahmen des Integrationsgesetzes „Fordern und Fördern“ können Sie unter diesem Link eine Zusammenfassung aus dem MIGAZIN finden. Seit dem 4. 8. 2016 ist es nun in Kraft und hat erheblich verschärfende Auswirkungen auf alle Gesetze, die Geflüchtete betreffen und damit auf die Lage der Asylsuchenden und der anerkannten Flüchtlinge in Deutschland.

Hier die geänderten Bestimmungen im Asylbewerberleistungsgesetz:   AsylbLG IntG August 2016 VMH

Hier die verschärften Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz:

AufenthG August 2016 Integrationsgesetz und StGB VMH

AufenthG August 2016 Integrationsgesetz und StGB VMH nur die Änderungen

Vielen Dank für die hilfreichen Zusammenfassungen an die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

Hier finden Sie einen Link zur Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF in verschiedenen Sprachen.

_____________________________

Hier finden Sie Informationen zum „Subsidiären Schutz“ und was Sie tun können, um eventuell doch noch den richtigen Flüchtlingsstatus zu erhalten: RA Henning J Bahr – 2016_Leitfaden für subsidiär Schutzberechtigte_DEU-ARAB

____________________________

Und hier <Infos zu häufigen Fragen bei der Familienzusammenführung: 2016-06-08 AA – Fragen und Antworten zum FNZ

_____________________________

Der Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/061/1806185.pdf

———————————————————————————————————-

Nützliche Infos zur „Anerkennung von Berufsabschlüssen“
Hier ein Link zum Verein berami in Frankfurt, der nützliche Infos zur Anerkennung von Berufsabschlüssen bereit hält und auch berät. Erfahrungsgemäß haben es  qualifizierte Menschen leichter, ein Bleiberecht zu erhalten:
http://www.berami.de/index.php?p=27

———————————————————————————————————-

Hinweis: Sie finden weitere vertiefende Informationen und Diskussion bei uns auf der Website im Menü Flucht/Migration – Bleiberecht rechtliche Regelungen.