Wetterau Flüchtlinge: Zähes Ringen um Geld

Anmerkung vor der Lektüre am (3.1.2017):

Geld spielt nach wie vor eine große Rolle und die meisten Kommunen erhalten nicht das Geld, das sie zur Kostendeckung für die Unterbringung der Flüchtlinge brauchen würden. Trotzdem hat sie die Lage (gegenüber den Anfängen) inzwischen doch relativ entspannt. (Leider waren viele Dokumente, auf die unsere Links verwiesen, inzwischen gelöscht. Daher mussten wir die Links ebenfalls löschen.)

Neue Spannungen entstehen allerdings beim Thema Familienzusammenführung: Zum einen werden nachziehende Familienmitglieder ohne vorherige Information den Kommunen zugewiesen, in denen die Antragsteller für die Familienzusammenführung leben, und die Kommunen sollen dann auch – im Rahmen der Verhinderung von Obdachlosigkeit – für die Unterbringung zuständig sein. Einige Kommunen wehren sich dadurch, dass sie Anmeldungen dieser Menschen als Bürgerinnen der Kommune nicht annehmen. Dadurch können sie auch kein Geld beim Jobcenter beantragen. Die Kommunen berufen sich darauf, dass sie keinen Wohnraum zur Verfügung haben. Hier muss eine verbindliche Lösung her, um die sich auch die Bundesregierung kümmern muss!

Den Klagen von Bad Vilbel und Karben gegen die unzureichende finanzielle Ausstattung der Flüchtlingsunterbringung und Betreuung ist das Gericht nicht gefolgt.

Inzwischen gab es eine Vereinbarung zwischen Wetteraukreis und den Bürgermeistern der Kommunen, dass die Kommunen vom Wetteraukreis zusätzlich 10 bzw. 30 Euro pro Monat und Flüchtling erhalten. Die Umstände der Einigung können Sie hier lesen: http://ndp.fnp.de/lokales/wetterau/Fluechtlinge-Kreis-zahlt-Kommunen-freiwillig-mehr-Geld;art677,1578791

Der Wetteraukreis und die 25 Kommunen handeln die Verantwortung für neu ankommende Flüchtlinge aus. Der Kreis hat einen Vertrag entworfen, doch nicht alle Kommunen finden den Vertragsentwurf akzeptabel. Der Kreis und die 25 Kommunen verhandeln bisher noch ohne Ergebnis über die Finanzierung und die Verantwortlichkeiten für die neu ankommenden Flüchtlinge. Allerdings zeichnet sich mit einigen Kommunen eine Einigung ab. „Der Wetteraukreis hat eine Vereinbarung vorgeschlagen, wonach die Kommunen sich im Grunde nur noch um die Unterbringung kümmern müssten“, sagt Herbert Unger (SPD), Vorsitzender der Bürgermeisterversammlung im Wetteraukreis.

Zahlen und Fakten

Die Kreise bekommen vom Land seit Anfang Januar eine Pauschale von 562,22 Euro pro Flüchtling und Monat. 2013 lag der Betrag noch bei 448,25 Euro. Die Erhöhung ist Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Als Gegenleistung würde der Kreis einen Teil des Geldes einbehalten, das ihm seitens des Landes für die Aufnahme von Flüchtlingen zugewiesen wird und das er bisher an die Kommunen weiterleitet. Seit Anfang des Jahres sind das 562,22 Euro pro Monat. Ein Entwurf für einen Vertrag, den der Kreis nun mit allen Kommunen abschließen will und über den die Kreisspitze gemeinsam mit den Bürgermeistern am 31. Januar intensiv diskutiert hat, sieht Folgendes vor: Der Kreis überweist pro Flüchtling und Monat nur noch gut 400 Euro plus eine Grundpauschale an die Kommunen.

Unterschiedliche Reaktionen

Im Gegenzug kümmert sich der Kreis um die Erstaufnahme, die Organisation der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen und die Auszahlung von finanziellen Leistungen, die den Personen zustehen. Weiterhin stellt er die Betreuung über Sozialarbeiter sicher. Die Kommunen ihrerseits müssten einen Ansprechpartner in der Verwaltung benennen, einen runden Tisch steuern, über den das ehrenamtliche Engagement koordiniert wird, und die Unterkünfte bereit stellen. Die Reaktion der Kommunen auf den Entwurf ist laut Unger sehr unterschiedlich. Das liege daran, dass auch die Voraussetzungen und Probleme der Kommunen sehr unterschiedlich seien. Etwa eine Handvoll Kommunen hätten schon entschieden, den Vertrag mit dem Kreis abzuschließen. Etwa genau so viele haben angekündigt, gegen die Zuweisung der Flüchtlinge Widerspruch einzulegen. Altenstadts Bürgermeister Norbert Syguda (SPD) sagt ganz klar: „Wir möchten einen größeren finanziellen Ausgleich.“ Er sieht es als richtig und selbstverständlich an, Flüchtlinge aufzunehmen und macht sich Gedanken, wie seine Stadt es den Neuankömmlingen einfacher machen kann. So sei er beispielsweise froh darüber, dass über das ehrenamtliche Engagement der Bürger eine hohe Betreuungsintensität gegeben sei. In der Verwaltung selbst wolle er zudem Kapazitäten für diese neue Aufgabe zur Verfügung stellen. Dennoch sei es „ein handfestes Problem“, bei schlechter Kassenlage zusätzliche Leistungen erbringen zu müssen. Deshalb prüfe die Verwaltung derzeit eine Klage. Er erhofft sich davon vor allem eine stärkere Sensibilität der Gesellschaft und der Politiker der anderen Verwaltungsebenen. „Es muss mal deutlich werden, dass Flüchtlinge eine Aufgabe on top für uns sind“, sagt er.

Altenstadt hat knapp 12.000 Einwohner und bisher 65 Flüchtlinge aufgenommen. Wie hoch die Deckungslücke am Ende sein wird, weiß er nicht. Er ist sich aber sicher: „Es wird nicht reichen.“ Ähnliche Signale kommen auch aus Bad Vilbel. Dort hat die Stadt leerstehende Wohnungen für die Flüchtlinge saniert und ausgestattet. Die Kosten dafür liegen laut Stadtsprecher Bastian Zander jetzt schon „weit über 100.000 Euro“.

Bürgermeister sind verärgert

Die Versammlung der Bürgermeister mit Landrat Joachim Arnold (SPD), Kreis-Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel (Grüne) und leitenden Mitarbeitern der Kreisverwaltung Ende Januar sei „sehr konstruktiv“ gewesen, berichtet Unger. Doch auch er kann den Unmut mancher Kollegen über diese zusätzliche Aufgabe verstehen. Es werde in Kauf genommen, diese wichtige Aufgabe auf Kosten der Stadtkassen und dem Rücken des Ehrenamtes zu erfüllen. „Da ziehen sich Land und Bund sehr galant aus der Verantwortung“, sagt er. Gleichzeitig stünden Kasernen leer, in denen der Bund aus seiner Sicht ohne Probleme Flüchtlinge unterbringen könnte. Über die Parteigrenzen hinweg seien die Bürgermeister derzeit verärgert darüber, dass die Verantwortung einfach nach unten weitergegeben werde, berichtet er. Gleichzeitig bestehe aber über die Parteigrenzen hinweg auch Konsens über die Verpflichtung, Flüchtlingen im Kreis Zuflucht zu gewähren. „Dass den Menschen geholfen werden muss, steht bei jedem der Kollegen außer Frage“, sagt Unger. Die Zuschüsse, die das Land für diese Aufgabe gebe, seien aber bei den überwiegend defizitären Haushalten der Kreiskommunen „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.2. 14

Nur 13 von 25 Kommunen haben bisher die Verträge mit dem Wetteraukreis unterschrieben und die Zahl stagniert seit längerem. (17.2.15)  Glauburg und Ortenberg hatten gegen die Flüchtlingszuweisung durch den Wetteraukreis geklagt, und die Klage ist abgelehnt worden.
Auch Karben hatte Klage eingereicht, allerdings gegen die zu geringen finanziellen Zuweisungen. Auch diese Klagen wurden negativ beschieden.
Hier finden Sie auch weitere Links zur Flüchtlingspolitik, z.B. zu einem interessanten Interview mit Frau Eskandari-Grünberg, Integrationsdezernentin in Frankfurt.
 

Auch der neue Kommunale Finanzausgleich hat mit den Finanzen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu tun und wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten als unzureichend kritisiert. So erstattet das Land Hessen der Stadt Frankfurt z.B. pro Asylbewerber im Monat 629 Euro. Davon geht der Regelsatz von 391 Euro ab, bleiben 238 Euro für die Unterkunft. Für diese gibt Frankfurt momentan aber ca. 720 Euro im Monat aus. Dazu kommen Beiträge für die Krankenversorgung und Personalkosten im Jugend- und Sozialamt. So hat Frankfurt im Jahr 2014 bisher ca. 3,3 Mio Euro ausgegeben und vom Land Hessen 1,1 Mio Euro zurückerhalten. Im ländlichen Raum sind die Verhältnisse nicht ganz so extrem, da die Unterbringungskosten niedriger sind. Jedenfalls erwägt der hess. Landkreistag Klage gegen den neuen Finanzausgleich, weil diese zusätzlichen Belastungen nicht berücksichtigt sind. Zwar ist es eine Schande, wie in einem der reichsten Länder der Erde über die Unterbringung von Flüchtlingen geschachert wird. Aber es dürfte klar sein, dass die Spardiktate von Bund und Land gegenüber den Kreisen, Städten und Gemeinden nicht mit dieser Entwicklung zusammenpassen. (Infos aus der WZ vom 18.11.14)

 
Hier ein Link mit einem Überblick über die verschiedenen Praktiken der Bundesländer, die gesetzlich für die Flüchtlinge zuständig sind: http://www.migazin.de/2014/10/15/was-zahlen-bund-laender-und-kommunen/

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