Bleiberecht – rechltiche Regelungen

„Asylkompromiss der EU vom Juni 2023

Der von den Innenminister*innen der EU mehrheitlich beschlossene „Asylkompromiss“ hat nichts mehr mit dem Recht auf Asyl zu tun. In die Perspektiven der geplanten und der realen Entwicklung gibt dieser Artikel aus dem Migazin vom 9.6.23 einen guten Einblick. In diesem Artikel vom 24.1.24 au dem Migazin finden Sie die Expertenmeinung zu den Auswirkungen der Reform auf die Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen.

Vor 5 Jahren: „Asylpaket II“ tritt in Kraft

Mit dem „Asylpaket II“, das am 17. März 2016 in Kraft trat, wollte die Bundesregierung Abschiebungen beschleunigen: Über Asylgesuche von Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ sollte im Eilverfahren entschieden werden. Zudem sah das Gesetz neue „Ankunftszentren“ vor. Dort sollte der Großteil der Asylverfahren bearbeitet werden – und abgelehnte Asylbewerber*innen direkt aus den Einrichtungen abgeschoben werden. Verbände und Menschenrechtsorganisationen kritisierten das Vorhaben. Eine Übersicht über die Asylrechtsreformen der letzten Jahre mit vielen Querverweisen zu den Gesetzestexten und der Kritik daran finden Sie hier. Sie wurde zusammengestellt vom Mediendienst Migration. Eine eigene Zusammenstellung können sie auf der IZF Seite hier finden.

Hier finden Sie Infos zur Einbürgerung in Deutschland. und hier die Texte zum deutschen Aufenthaltsrecht

Mit dem Entwurf für erleichtere Abschiebungen bzw.  euphemistisch „Erleichterte-Rückkehr-Gesetz“ vom Februar 2019 will das Innenministerium das Bleiberecht weiter verschärfen und nimmt erstmals auch die Flüchtlingshelfer mit aufs Korn. Im obigen Link finden Sie eine Einschätzung der „Legal Tribune Online“ zum Entwurf. Hier finden Sie die Zahlen und weitere Hintergründe für Abschiebungen und „freiwillige Ausreisen“ im Jahr 2020: Abschiebungen und „freiwillige Ausreisen“ 

Hier weiter ein Bericht über die europäische Abschottungspolitik bis März 2018 vom Mediendienst Migration sowie eine kritische Analyse der Pläne zu den im Koalitionsvertrag angekündigten AnKER-Zentren. In Bayern sind sie jetzt bereits eingerichtet worden. Hier ein Artikel aus dem Migazin dazu.

In den Menüunterpunkten finden Sie Informationen zu rechtlichen Regelungen zum Bleiberecht. Dabei konzentrieren wir uns auf die zur Zeit bestehende Praxis der Ausländerbehörden die teils sehr willkürlichen, gesetzlichen und behördlichen Regelungen zum Nachteil von Flüchtlingen auszulegen. Das zeigt sich auch bei der Entwicklung von Entscheidungen Mitte des Jahres 2017, wie sie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht.

Hier finden Sie einen Forderungskatalog von Pro-Asyl zu den Bundestagswahlen 2017.

Durch die Beschleunigung der Antragsbearbeitung beim BAMF sowie den erhöhten politischen  Druck auf die Entscheider leidet die Qualität der Entscheidungen und die Klagewelle bei den Verwaltungsgerichten wächst an. Hier eine Zustandsbeschreibung im November 2017.

Die hier gegeben Informationen sollen diejenigen unterstützen, die Flüchtlinge beraten. Es geht darum einzuschätzen, wo die Change besteht Flüchtlinge zu unterstützen. In aller Regel müssen Flüchtlinge anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Durch eine Öffentlichkeitsarbeit, die die Handhabung rechtlicher Regelungen darstellt, werden Flüchtlinge (auch des Wetteraukreises) bestärkt Ihre humanitären Rechte auch einzufordern.

Stark kommt es auf das Anhörungsverfahren bei der Anerkennung von Flüchtlingen an. Hier berichtet Rechtsanwalt Marx aus Frankfurt von seinen Erfahrungen und davon, wie Flüchtlinge in Fallen gelockt werden: http://www.fr-online.de/zuwanderung-in-rhein-main/fluechtlinge–da-wird-nicht-nachgefragt-,24933504,30790662.html

Hier eine grundsätzliche Kritik an den Asylverfahren, die meist in großer Hektik verlaufen.

Weitere aktuelle Informationen zu fast allen rechtlichen Fragen finden Sie auch auf dieser Webseite: Aktuelle Informationen zum Bleiberecht.

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