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| Flyer zur Ausbildung Integrationslotse |
Sie haben Freude am Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen ?
Am 22. Februar (Montagabend), im Seniorenbegegnungszentrum Friedberg Straße "Am Alten Jungendzentrum" gibt es für die Teilnehmer noch die Abschlussrunde mit der Übergabe der Zertifikate.
Das Erfolgsprojekt Integrationslotsen.
Anschaulich wird in dem Interview der Wetterauer Zeitung mit zwei Mitgliedern des IZF dargestellt, worum es geht. (aus der WZ vom 18.8.09) Daher haben wir hier den Artikel für Sie kopiert.
 Die Aktion für Integrationslotsen in Friedberg wurde auf Initiative des IZF mit Unterstützung der FAB (für die Ausbildung), der Fachstelle für soziale Hilfen und Migration sowie der Integrationsbeauftragten der Stadt Friedberg zu Beginn des Internationalen Spielefestes eröffnet.
Hintergrundinformationen zur Ausbildung zum Integrationslotsen.
Kostenlose Fortbildung Link zum Ausbildungsflyer Integrationslotse (bitte klicken)
Weitere Information: Zeitrahmen für die Basisqualifikation: 9 Module á 3 Stunden (z.B. 18.00 – 20.30 Uhr, wochentags) 2 Module á 8 Stunden (9.00 – 15.15 Uhr, voraussichtlich samstags)
In Zusammenarbeit mit:
- Wetteraukreis, Fachstelle "Sonstige soziale Hilfen und Migration" - Wetteraukreis, Stabstelle Integration - Integrationsbeauftragte der Stadt Friedberg - FAB GmbH
Die Schirmherrschaft für das Projekt hat übernommen: Der Sozialdezernent des Wetteraukreises Oswin Veith . (Siehe auch Detaildokument unter "mehr lesen")
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| Resettlement |
Diskussionsveranstaltung „Resettlement - qualitatives Engagement im Flüchtlingsschutz"
Timmo Scherenberg (Mitte) und einige Besucher bei seinem Vortrag am 21.10. in Friedberg, die meisten von ihnen Mitglieder des IZF. Wir hätten uns schon etwas mehr Resonanz für die Veranstaltung gewünscht.
Neue Zukunftsperspektiven für Flüchtlinge?
Auf Einladung des Internationalen Zentrum Friedberg referierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrates, über das Resettlementprogramm des UN Flüchtlingskommissariats (UNHCR) und konkrete Aktionen dafür in Deutschland. Das Resettlementprogramm des UNHCR kümmert sich um Flüchtlinge, die ohne die Perspektive einer Rückkehr in der Nähe ihres Heimatlandes in UN – Flüchtlingslagern gestrandet sind. Es wendet sich an alle Länder der Erde mit der Bitte, Flüchtling bei sich aufzunehmen und ihnen eine neue Lebensperspektive zu eröffnen. Weltweit gibt es etwa 16 Millionen anerkannte Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat, dazu kommen noch einmal 51 Millionen Menschen, die innerhalb ihres Herkunftslandes auf der Flucht sind (etwa die Hälfte von ihnen aufgrund von Konflikten, die andere Hälfte aufgrund von Naturkatastrophen).
Im Jahr 2007 versuchte der UNHCR, 99.000 Flüchtlinge über dieses Programm in Industriestaaten zu vermitteln. Über das Programm aufgenommen wurden 2007 jedoch nur 49.600 Flüchtlinge. Im Jahr 2006 waren es sogar nur 29.560 Flüchtlinge (bei vorgeschlagenen 53.000), die vermittelt werden konnten, weil sich viele gerade der reichen Staaten solchen Programmen verschließen. Die Auswahlkriterien der UN stellte Scherenberg wie folgt dar: Es muss sich um anerkannte Flüchtlinge handeln, die keinerlei Möglichkeit der Rückkehr in ihr Heimatland oder für eine Integration im Aufnahmeland haben. Es geht um besonders gefährdete Personen, wie alleinstehende Frauen mit und ohne Kinder sowie Familien. Resettlement bedeutet deshalb in diesem Sinne nicht Rückführung in das Herkunftsland, sondern Ansiedlung in einer neuen Heimat.
Über 80 % der Flüchtlinge weltweit haben in Entwicklungsländern Zuflucht gefunden, die häufig die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, die keinen Zugang zu medizinischen und sozialen Dienstleistungen gewähren und keinerlei Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge mehr haben, während sich der größte Teil Europas weiterhin gegen das Flüchtlingselend abschottet. In Deutschland redete Innenminister Schäuble im Sommer diesen Jahres zwar von einer möglichen Aufnahme von 5000 irakischen Christen, faktisch geschehen ist aber nichts. Trotz einer Zunahme der internationalen Flüchtlingsströme – die Zahl der Flüchtlinge weltweit liegt heute bei ca. 30 Millionen – hat Deutschland die Aufnahmezahl von Flüchtlingen von 104.000 im Jahr 1997 auf knapp 20.000 im Jahr 2006 zurückgefahren. Damit schottet es sich fast vollständig von den humanitären Herausforderungen ab, denen es sich als UN-Mitglied stellen müsste. Dabei sind Know How und Infrastruktur zur Aufnahme von Flüchtlingen in weit größerem Maße vorhanden. Nach dem Marktgesetz von Nachfrage und Angebot wird die Infrastruktur zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland gerade sehr steil zurückgefahren. So konnte man letztens von den Schwierigkeiten der Wetterauer Flüchtlingshilfe lesen, die ihre Häuser wirtschaftlich nicht halten kann und deren Bestehen auf längere Sicht nicht mehr gewährleistet ist. Auch die Fachstelle für Migration im Wetteraukreis wird immer weiter abgebaut. Durch die Aufnahme und die Arbeit mit den jüdischen Kontingentflüchtlingen, die im Gegensatz zu Asylbewerbern gleich ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis bekamen, gibt es schon positive Beispiele und Erfahrungen für ein Resettlement in Deutschland. Die meisten haben sich sehr schnell integriert und tragen jetzt mit ihrer Arbeit zum Bruttosozialprodukt und mit ihren Kindern zu einer Verbesserung der Geburtenrate bei.
Als einen wichtigen Bestandteil der Resettlementinitiative von Flüchtlingsräten und Pro Asyl in Deutschland stellte Scherenberg im weiteren die „Save me“ Kampagne vor. Sie geht von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt München aus. Bürger, die mit der Abschottungspolitik von Bund und Ländern nicht einverstanden sind, nahmen die 850 Jahrfeier Münchens zum Anlass, für die Aufnahme von 850 UNHCR-Flüchtlingen in München zu kämpfen. Auf der Homepage: Save Me München -- Eine Stadt sagt JA! - Kampagne kann man sich über Ansatz und Erfolg der Aktion informieren. Inzwischen hat der Sozialausschuss der Stadt die Aufnahme beschlossen. Da Flüchtlingsaufnahme aber Ländersache ist, müsste für München das Land Bayern und für Aufnahmen in ganz Deutschland die Innenministerkonferenz das beschließen. Da steht das Thema auch schon länger auf der Tagesordnung, wird aber von Mal zu Mal verschoben. Die Münchener jedenfalls fordern nicht nur, sie sind auch bereit, sich praktisch für Flüchtlinge zu engagieren. So gibt es eine Liste, in die sich Paten eintragen können, die sich um Flüchtlinge kümmern und ihnen bei der Integration helfen wollen. Bis heute haben sich mehr als 850 Paten dort eingetragen. Von München aus hat sich die Kampagne inzwischen auf andere Städte ausgeweitet. Der hessische Flüchtlingsrat will versuchen, eine solche Initiative auch in Frankfurt zu starten. Die anschließende Diskussion war lebhaft. Scherenberg sagte, die geringe Zahl von aufgenommenen Flüchtlingen heute zeuge von einer Niederlage der Bürgerbewegung für Flüchtlinge in Deutschland. Durch ein Engagement wie in München und anderen Städten könnten Bürger mit gutem Beispiel vorangehen und so wieder Druck auf Politiker und Innenministerkonferenz aufbauen. Ein großes Potential dafür sei in der Bevölkerung vorhanden und könne durch ein Angebot von Patenschaften praktisch wirksam gemacht werden. Der Vorsitzende des IZF, Johannes Hartmann, sagte, er werde das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung setzen und sehen, ob die Unterstützung dieser Kampagne auch in Friedberg organisiert werden könne. Johannes Hartmann Den WZ-Artikel vom Samstag, 15.10. und einen aktuellen Bericht vom gleichen Tag über die aktuelle Entwicklung bei der Flüchtlingshilfe können Sie unter "Mehr lesen" unten auf dem Balken dieser News anklicken
Weiterführende Informationen siehe auch: http://www.unhcr.de/fileadmin/unhcr_data/pdfs/rechtsinformationen/5.2._A-Stellungnahmen/080115-Resettlement-Konzept_final__1.pdf
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| Prozesstermin Mustafa (erste Instanz) |
Prozess (erste Instanz) um den Tod von Mustafa Alcali Mehrere Mitglieder des Internationalen Zentrums Friedberg nahmen neben Bernd Mesovic, Timmo Scherenberg und einer Schwester von Mustafa am Prozesstag vor dem Amtsgericht Ffm. am 14.8.2009 teil und waren schockiert über den Ausgang des Verfahrens, das mit einem Freispruch endete. Hintergründe können Sie dem hier abgedruckten Artikel aus der FR entnehmen und weiter unten auf dieser Homepage dem Bericht von Bernd Mesovic (von Pro Asyl). Auch die Stellungnahme von Pro Asyl nach der Verhandlung können Sie hier lesen.
Tod eines Flüchtlings Freispruch für Psychiater VON JUTTA RIPPEGATHER Mit einem Freispruch endete der Kunstfehler-Prozess gegen einen 81-jährigen Psychiater. Das Gericht kam zwar zu dem Schluss, dass der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte; doch er sei nur ein Glied in der Kette gewesen. Es sei nicht erwiesen, dass er mit seinem Fehler den Tod des 30 Jahre alten Mustafa Alcali zu verantworten hat. Der Kurde hatte sich im Juni 2007 in Frankfurt in Abschiebehaft das Leben genommen. Der Psychiater hatte ihn nach nur einem Gespräch in einem Gutachten für gesund und damit abschiebbar erklärt. Damit kam er zu einem völlig anderen Urteil als seine Kollegen der Hanauer Psychiatrie, die den Kurden zuvor vier Wochen stationär behandelt hatten. Deren Diagnose lautete Schizophrenie. Sie warnten vor der Gefahr eines Suizids. Der Prozess in Frankfurt warf ein Schlaglicht auf die medizinische Versorgung im hessischen Strafvollzug. Der Staatsanwalt sprach von einem "hochsensiblen Feld", auf dem der betagte Psychiater am Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Kassel und in weiteren Gefängnissen tätig war. In einem Alter, in dem andere längst in Rente seien, habe er als Zwölf-Stunden-Honorarkraft hohe Verantwortung getragen. Der Vertreter der Nebenklägerin, der Mutter des 30-Jährigen, warf dem Angeklagten vor, sich überschätzt zu haben. Auch er kritisierte, dass der 81-Jährige während des Prozesses keinerlei Selbstkritik oder Bedauern äußerte. Der Angeklagten blieb bis zum Schluss bei seiner Version: Die Hanauer Kollegen hätten ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, um Alcali vor der Abschiebung zu bewahren. Der Kurde sei nur gestresst, nicht schizophren gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass das Landgericht Hanau angesichts der beiden widersprüchlichen Diagnosen ein Obergutachten anfordere. Stattdessen winkten die Richter das Gutachten des damals 79-Jährigen durch. Dilettantismus der Justiz Alcali wurde vom Justizvollzugs-Krankenhaus nach Frankfurt ins Gefängnis überführt. Ohne Krankenakte, aber mit einem Vorrat an Medikamenten, die er trotz der neuen Diagnose auch in Kassel weiterhin erhielt. Weil er körperliche Beschwerden zeigte, setzte der Arzt in Frankfurt die Neuroleptika abrupt ab. Zuvor hatte er in Kassel angerufen, wo eine Kollegin, ebenfalls Allgemeinmedizinerin, sagte, Alcali brauche die Pillen nicht. Auch diese Ärztin sei ein Glied in der Kette, sagte der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro gefordert. Nach Ansicht von Pro Asyl saß der falsche Mann auf der Anklagebank. Jürgen Banzer (CDU), seinerzeit Justizminister, habe den offenbar gewordenen Dilettantismus zu verantworten, sagte Sprecher Bernd Mesovic. Es sieht dringend Handlungsbedarf: "Die Justiz muss dafür sorgen, dass Ärzte nicht unter Außerachtlassung ärztlicher Sorgfaltspflichten ihre Patienten dem Zugriff abschiebegeiler Behörden überantworten." Aus Frankfurter Rundschau vom 17.8.09
Abschiebearzt geht straflos aus Das Amtsgericht Frankfurt hat heute den Facharzt für Psychiatrie Heinrich W. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. W. habe in erheblichem Maße seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt, indem er den kurdischen Abschiebehäftling Mustafa Alcali nach einem einzigen Gespräch als nicht suizidgefährdet einstufte. Dabei sei der Grundsatz der Psychiatrie missachtet worden, das eine länger dauernde Beobachtung Voraussetzung einer aussagekräftigen Diagnose ist. Dieses Fehlverhalten sei jedoch nicht die direkte und eindeutige Ursache für den Suizid Alcalis gewesen. Vielmehr habe der Arzt den weiteren Fortgang der Ursachenkette bis zum Tode nicht mehr wesentlich beeinflussen können. Ein bezeichnendes Licht warf das Verfahren auf die Organisationsmängel der medizinischen Versorgung im hessischen Justizvollzug. Einer der Sachverständigen wies in seiner Aussage auf die Summe von Fehlern in der Organisation des Arbeitsablaufes hin. Obwohl alle fachlich ausgebildeten Ärzte, die in der Klinik tätig waren, im Urlaub waren als Alcali in das Haftkrankenhaus Kassel überstellt wurde, sollte psychiatrisch behandelt werden. Der Angeklagte, 79 Jahre alt, musste mit einer 12-Stunden-Stelle de facto den gesamten psychiatrischen Sachverstand der Einrichtung vertreten. Die Überstellung in die JVA Frankfurt, wo Alcali sich schließlich das Leben nahm, erfolgte an einem Freitag und das zu einer Zeit, wo kein Facharzt greifbar war. So blieb W.s Diagnose unhinterfragt. Nach einem kurzen Telefonat eines Allgemeinmediziners wurden starke Psychopharmaka abrupt abgesetzt, ein Kunstfehler. Die vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass ein Beschluss des Landgerichtes Hanau möglicherweise ebenso ein Beitrag zum Suizid Alcalis war. Drei Berufsrichter hatten offenbar nicht wahrgenommen, dass die Diagnosen der Ärzte völlig voneinander abwichen und deshalb dem Antrag des Rechtsanwaltes folgend ein Obergutachten hätte veranlasst werden müssen. Nachdem im Verfahren die Kette der Verantwortungslosigkeiten im hessischen Justizvollzug immerhin herausgearbeitet werden konnte, stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Der hessische Justizminister Banzer muss klarstellen, ob die Schnittstellenproblematiken, die Mängel in der medizinischen Dokumentation und der Organisationsabläufe heute beseitigt sind. Nur am Rande berührt hat dieser Prozess das Milieu, in dem sich der tödliche ärztliche Dilettantismus abspielte: Wo Abschiebungen vorbereitet werden, blüht die Zunft der begnadeten Schnelldiagnostiker. Es erscheint im Rückblick geradezu unglaublich, dass ein 79jähriger Psychiater mit einem 12-Stunden-Arbeitsvertrag für die psychiatrische Versorgung mehrerer Justizvollzugsanstalten zuständig war. Das Fazit zieht PRO ASYL unter Nutzung einer leicht variierten Aussage von Kurt Tucholsky: die Verantwortung ist in viele Teile zerteilt und am Ende ist es jeder nur ein bisschen gewesen. Je größer das Organisationsversagen, desto geringer die individuelle Schuld. Von der Homepage von Pro Asyl
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| Aufarbeitung der Hintergründe im Fall Mustafa Alcali |
Zum Suizid in der Abschiebungshaft von Mustafa Alcali in der JVA Frankfurt hat Bernd Mesovic eine ausführliche Darstellung erarbeitet, die wir hier einstellen, nachdem der Link nicht mehr funktionierte. Vielen Dank für die hervorragende Recherche!
Die Ausarbeitung ist im Namen von PRO ASYL, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. erstellt worden.
""... Das Zusammenspiel zwischen ignoranter Justiz und willfährigen Abschiebungsärzten hat ein Opfer gefordert..."
Zum Suizid des Kurden Mustafa Alcali in der Abschiebungshaft in der JVA Frankfurt am Main I: Am Morgen des 27. Juni 2007 hat sich Mustafa Alcali, Kurde aus der Türkei, an seinem TShirt in einem Einzelhaftraum der JVA Frankfurt am Main erhängt. Eingeleitete Reanimationsmaßnahmen blieben erfolglos. Der Gefangene stand nicht unter Beobachtung, denn die behandelnden Ärzte der JVA Kassel I, wo Herr Alcali zuvor untergebracht war, waren zu dem Ergebnis gekommen, bei Herrn Alcali sei keine Suizidgefahr gegeben. Doch der Weg zur Fehldiagnose "keine Suizidgefahr" war ein langer. Ein Blick auf die Vorgeschichte lehrt das Gruseln. Wem einmal das Stigma des ausreiseunwilligen Ausländers angeheftet wird, der klebt im Spinnennetz der Abschiebungsbetreiber, die jeweils nur so viel wissen wollen, dass ihre Mission nicht gefährdet wird.
Günter Anders hat diese gefährlichen Zeitgenossen beschrieben: "Als Arbeitende sind die Zeitgenossen auf Mit-Tun als solches gedrillt. Und jene Gewissenhaftigkeit, die sie sich anstelle ihrer Gewissens angeschafft haben (sich anzuschaffen, von der Epoche gezwungen wurden), kommt einem Gelöbnis gleich; dem Gelöbnis, das Ergebnis der Tätigkeit, an der sie teilnehmen, nicht vor sich zu sehen; wenn sie nicht umhin können, es vor sich zu sehen, es nicht aufzufassen; wenn sie nicht umhin können, es aufzufassen, es nicht aufzubewahren, es zu vergessen - kurz: dem Gelöbnis, nicht zu wissen, was sie tun." Damit nicht vergessen wird, was sie getan und unterlassen haben, die folgende Chronologie: 15. Mai 2007: Der 30-jährige Mustafa Alcali übergießt sich auf offener Straße mit Benzin und droht, sich mit seinem bereits entzündeten Feuerzeug in Brand zu setzen. Er bespritzt umstehende Personen und bedroht sie. Von der herbeigerufenen Polizei wird er nach einem Fluchtversuch in Handschellen in die Psychiatrische Klinik Hanau eingeliefert. Wie sich aus einem Arztbrief des Klinikums vom 26. Juni 2007 ergibt, redet Herr Alcali sprunghaft und verworren, krümmt sich auf dem Boden. Verständliche Auskünfte gibt er nicht. Immerhin erfahren die Ärzte von der begleitenden Polizei, dass Herr Alcali abgeschoben werden solle. Familienangehörige teilen mit, er sei bereits zuvor in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen.
17. Mai 2007: Mit Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Vormundschaftsgericht) wird Herr Alcali für die Zeit vom 17. Mai bis zum 15. Juni 2007 wegen "Eigen- und Fremdgefährdung" im psychiatrischen Klinikum Hanau untergebracht. Das Amtsgericht zitiert die vorläufige Diagnose: "schizophrene Psychose". 5. Juni 2007: Auf Anfrage des Rechtsanwalts Müller-Volck, der Herrn Alcali seit langem vertritt, teilt das Klinikum Hanau mit, dass eine zwangsweise Abschiebung des Patienten verbunden sei mit dem hohen Risiko einer akuten Verschlechterung seiner Erkrankung. Eine Abschiebung in die Türkei würde die Behandlungsprognose wesentlich verschlechtern und "auch das deutliche Risiko eines Suizids heraufbeschwören." Herr Alcali sei auf regelmäßige psychiatrische Konsultation als auch auf die regelmäßige Einnahme spezifischer Medikamente für die Dauer mindestens eines Jahres angewiesen. (Diese ärztliche Mitteilung legt der Rechtsanwalt dem Amtsgericht Hanau, dem Landgericht Hanau und dem Regierungspräsidium Darmstadt, zuständig für den Vollzug einer möglichen Abschiebung, vor.)
13. Juni 2007: Der Rechtsanwalt stellt einen weiteren Asylfolgeantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Gießen und trägt zur Begründung u.a. vor, dass bei seinem Mandanten eine schizophrene Psychose diagnostiziert worden sei. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass im Fall einer Abschiebung schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen.
15. Juni 2007: Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Hanau verhängt gegen Herrn Alcali Abschiebungshaft. Im Beschluss werden Teile der Asylakte referiert. Herr Alcali war bereits 1992 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, hatte seine Anerkennung als politischer Flüchtling beantragt. Die Rechtskraft der Ablehnung des Asylantrages sei allerdings erst knapp zehn Jahre später eingetreten, nämlich am 29. April 2004. Folgeanträge und eine Petition beim Hessischen Landtag seien erfolglos geblieben. Am 22. Mai 2007 habe Mustafa Alcali im Rahmen einer Sammelrückführung über den Flughafen Düsseldorf in die Türkei abgeschoben werden sollen. (Von der für den 22. Mai 2007 geplanten Abschiebung hatten Herr Alcali und sein Rechtsanwalt bis zum Tage der Verhängung der Abschiebungshaft keine Kenntnis.) Zuvor jedoch habe der Betroffene am 16. Mai 2007 in Hanau angedroht, sich und andere durch Übergießen mit Benzin in Brand zu setzen. Im Rahmen seiner richterlichen Anhörung durch den Vormundschaftsrichter habe der Betroffene zu Protokoll gegeben, dass es sich bei diesem Vorfall um eine "Show" gehandelt habe. Interessant an dieser Behauptung ist, dass der Vormundschaftsrichter auf diese Weise offensichtlich einen schwer psychotischen Menschen, der sich auch im Klinikum Hanau widersprüchlich und unzusammenhängend geäußert hatte, als aussagefähig ansieht. Es dürfte die richterliche Sachkunde zumeist überfordern, bei Menschen, die sich oder jemand anderen bedrohen und sich im nächsten Moment wieder völlig ruhig verhalten, selbst zu beurteilen, ob die Drohung real ist, also unter bestimmten Umständen verwirklicht werden kann.Immerhin bezieht sich der Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes auf die ärztlichen Stellungnahmen zweier Ärzte des Klinikums Hanau, die dem Betroffenen das Vorliegen einer schizophrenen Psychose attestieren. Offenbar ohne weitere Rückfragen bei den behandelnden Ärzten des Klinikums, welche Behandlungsnotwendigkeiten weiter bestehen, verlässt sich der Ermittlungsrichter auf das Ergebnis eines Telefonats mit der antragstellenden Behörde: "Demgegenüber hat der Vertreter der antragstellenden Behörde in einem Telefonat mit dem Gericht bestätigt, dass der Betroffene im Justizkrankenhaus Kassel ausreichend ärztlich betreut und versorgt werden könne." Deshalb sei eine ärztliche Betreuung im Justizkrankenhaus gewährleistet. "Von dort wird auch zu entscheiden sein, ob bzw. wann der Betroffene reise- bzw. flugfähig ist."
16. Juni 2007: Herr Alcali wird in die psychiatrische Abteilung des Zentralkrankenhauses der JVA I nach Kassel verlegt.
18. Juni 2007: Mustafa Alcali wird dem Facharzt für Psychiatrie Wilmer von der JVA I konsiliarisch vorgestellt. 19. Juni 2007: Der Facharzt für Psychiatrie Wilmer teilt dem Rechtsanwalt telefonisch mit, dass Herr Alcali keine Erkrankung habe außer normaler Angst vor Abschiebung. Die ärztliche Mitteilung des Klinikums Hanau an den Rechtsanwalt vom 5. Juni 2007 sei als "Gefälligkeitsschreiben" zu werten.
21. Juni 2007: Der Facharzt für Psychiatrie Wilmer firmiert auf einem Briefkopf "Medizinisches Competence-Center Nordhessen" als Bearbeiter der Angelegenheit des Herrn Alcali. Dieser sei ihm im Rahmen seiner konsiliarärztlichen Tätigkeit am 18. Juni 2007 vorgestellt worden. Aus dem ärztlichen Kurzbericht des Klinikums Hanau gehe als Diagnose paranoide Schizophrenie hervor und weiter: "Im Verlauf des mit Herrn A. geführten diagnostischen Gesprächs wirkte er in seinen Aussagen geordnet. Es fanden sich keine Hinweise für formale oder inhaltliche Denkstörungen. Seine Stimmung war situationsbedingt herabgesetzt, die Konzentration und Aufmerksamkeit waren erhalten. Auch die gezielte Befragung des Herrn A. hinsichtlich der Hintergründe für die diagnostischen Erkenntnisse aus der Klinik in Hanau ergab keine Hinweise für deren Begründung. Daher betrachte ich die Aussagen und das Verhalten des Patienten als Ausdruck einer nachvollziehbaren Belastungsreaktion, also ohne Krankheitswert. Somit ist Herr A. sowohl reise- als auch abschiebefähig." Der Facharzt hat offenbar die Ärzte des Klinikums Hanau zu ihren wochenlangen Behandlungserfahrungen oder gar zur Medikamentierung nicht befragt. Stattdessen fand ein - und offenbar nur ein einziges - diagnostisches Gespräch mit dem Patienten statt. Der Patient selbst wurde, so das Schreiben des Medizinischen Competence-Centers Nordhessen an das Landgericht Hanau, selbst zu den Hintergründen für die diagnostischen Erkenntnisse der Klinik befragt - ein im Umgang mit Menschen mit schweren psychischen Störungen sicher ungewöhnlicher Vorgang. Man stelle sich dies vor: Ein Facharzt für Psychiatrie befragt einen psychisch schwer Erkrankten, warum die vorbehandelnden Ärzte bei ihm zur Diagnose paranoide Schizophrenie gekommen sind. Die Ärzte, die die Diagnose gestellt haben, werden nicht kontaktiert. Es genügt kaum mehr als ein kurzer Blick auf den Patienten und ein - auf welcher Basis auch immer - geführtes "diagnostisches Gespräch". Es lässt sich vermuten, dass Herr A. nach medikamentöser Einstellung möglicherweise wieder annähernd symptomfrei war. Was dies jedoch für die Weiterbehandlung bedeutet hätte, hätte weiter abgeklärt werden müssen, selbstverständlich unter Einschaltung der behandelnden Ärzte aus Hanau. Ohne diese Abklärung das Verhalten des Patienten als "ohne Krankheitswert" zu bezeichnen und diesen für reise- und abschiebefähig zu erklären, ist fahrlässig und widerspricht Grundregeln der ärztlichen Ethik und Kunst.
Ebenfalls am 21. Juni 2007: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt den vor wenigen Tagen gestellten Asylfolgeantrag ab. Zur grundsätzlichen Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in der Türkei habe sich das Verwaltungsgericht Gießen bereits früher geäußert. Eine psychiatrische Behandlung sei dort grundsätzlich gewährleistet. Es sei deshalb nicht erkennbar, dass der Antragsteller aufgrund der vorliegenden Erkrankung in einer extreme Gefährdungslage geraten würde, die ihn mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde. Ob der Antragsteller aufgrund seiner aktuellen Behandlung möglicherweise reiseunfähig sei und ob eine Abschiebung tatsächlich ein deutliches Risiko eines Suizids heraufbeschwören würde, sei nicht Gegenstand des Asylfolgeverfahrens. Eine eventuelle Reiseunfähigkeit oder die Suizidgefahr sei allenfalls ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, das von der Ausländerbehörde zu beachten sei.
22. Juni 2007: Herr Alcali wird von Kassel in die JVA I in Frankfurt überstellt. Unbekannt ist, ob der JVA I die ärztlichen Diagnosen auf dem Transportschein oder im Rahmen eines Berichtes mitgeteilt wurden. Am selben Tag: Der Rechtsanwalt teilt dem Landgericht Hanau in der Abschiebehaftsache Alcali mit, dass die Diagnose des Medizinischen Competence-Centers Nordhessen und der vorbehandelnden Ärzte weit auseinander liegen und beantragt, ein Obergutachten einzuholen oder die Ärzte, die die Stellungnahmen zu verantworten haben, zu laden oder zu hören. 25. Juni 2007: Das Landgericht Hanau, 3. Zivilkammer, weist die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts in der Abschiebehaftsache Alcali zurück. Ein Haftgrund im Sinne des Aufenthaltsgesetzes bestehe weiterhin. Es bestehe der begründete Verdacht, dass sich der Ausländer der Abschiebung entziehen wolle. Seine für den 22. Mai 2007 vorgesehene Rückführung habe aufgrund des Verhaltens von Herrn Alcali nicht durchgeführt werden können, weil dieser am 16. Mai 2007 damit gedroht hätte, sich und andere mit Übergießen durch Benzin in Brand zu setzen.
Dem kaum für sein Verhalten verantwortlich zu machenden Psychotiker wird hier sein Verhalten zur Last gelegt und umstandslos als Haftgrund gewertet. Die Bewertung des Vormundschaftsrichters, es habe sich bei dem Vorfall lediglich um eine "Show" gehandelt, wird erneut kolportiert, ohne dass zwischenzeitlich eine ernsthafte Aufklärung erfolgt ist. Ein Richter der zur Entscheidung berufenen Kammer des Landgerichtes Hanau, die aus drei Richtern besteht, stützt sich zur Beurteilung der Erkrankung von Herrn Alcali lediglich auf den Befund des Facharztes für Psychiatrie Wilmer vom 21. Juni 2007. Dessen ärztliche Stellungnahme, die Bejahung der Reise- und Abschiebungshaftfähigkeit, werde gestützt durch den Eindruck, den die Richter in der mündlichen Anhörung selbst gewonnen hätten. Herr Alcali sei vollständig orientiert und in der Lage gewesen, sachgerechte Erklärungen auf Fragen zu geben. "In Anbetracht der Eindeutigkeit der aktuellen ärztlichen Stellungnahme ist nach Auffassung der Kammer die Einholung eines Obergutachtens nicht veranlasst."
26. Juni 2007: Das Klinikum Hanau fertigt einen ausführlichen Arztbrief an das Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Kassel. Die Ärzte beziehen sich auch auf Vordiagnosen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Bürgerhospitals Friedberg, wo Herr Alcali bereits früher einmal in Behandlung war und schildern ausführlich die Symptome und den Weg, auf dem sie zu ihrer Diagnose gekommen sind. Nach Eintreffen der Berichte vorheriger stationärer und teilstationärer Behandlungen und der im Verlauf der Behandlung in Hanau festgestellten Symptome sei die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie als gesichert an zusehen. Immer wieder waren Mustafa Alcalis nächtliche Träume überwuchert von Folter und Todesängsten, ebenso die Tagesgedanken. Er fürchtete bei einer Abschiebung seine Ermordung. Realängste und Wahnhaftes vermischten sich offenbar. Herr Alcali sollte am Ende der vierwöchigen Unterbringungszeit in Hanau an die Institutsambulanz der Psychiatrie in Friedberg überwiesen werden. Stattdessen wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kassel verlegt. Der Arztbrief des Klinikums Hanau dürfte in der JVA Kassel, wo sich Herr Alcali längst nicht mehr befand, erst in den folgenden Tagen eingegangen sein. 27. Juni 2007: Am Morgen erhängt sich Mustafa Alcali mit Hilfe eines zerrissenen T-Shirts an einem Heizungsrohr seiner Zelle. Offenbar war Herr Alcali ohne besondere Aufsicht geblieben, da ja nach Aussage der Ärzte der JVA Kassel nicht suizidgefährdet. Es gibt Hinweise, dass die von den Hanauer Ärzten für unabdingbar notwendig gehaltene medikamentöse Behandlung Mustafa Alcalis jedenfalls in den Tagen unmittelbar vor seinem Tod in der JVA Frankfurt am Main nicht weitergeführt wurde. Ein unabwendbares Ereignis? Die Frage nach der Verantwortung. Man fragt sich unwillkürlich, ab welchem Zeitpunkt die katastrophale Entwicklung unumkehrbar wurde. Die Verantwortung ist wieder einmal in viele Teile geteilt, zu befürchten ist, dass es am Ende wieder einmal keiner gewesen sein wird ...
Viele hätten die Entwicklung verhindern können: • Der Facharzt für Psychiatrie Wilmer in Kassel hätte einfach zum Telefon greifen und die vorbehandelnden Ärzte in der Klinik in Hanau anrufen können, wie das jeder verantwortungsvolle Arzt tun würde. Er hätte daraufhin den ausführlichen Arztbrief abwarten können. Seine dezidierte Diagnose nach einem - offenbar einzigen - diagnostischen Gespräch dürfte methodisch und inhaltlich kaum sachgerecht sein. Es fragt sich, ob das Medizinische Competence-Center Nordhessen, dessen Briefkopf hier verwendet wird, psychiatrische Stellungnahmen wie die des Facharztes für Psychiatrie Wilmer vom 21. Juni 2007 kontrolliert. Vermutlich hätte eine einfache Plausibilitätsprüfung schon Zweifel wecken müssen am Vorgehen und an der Diagnose. • Den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Hanau trifft der Vorwurf, am 15. Juni 2007 Abschiebungshaft verhängt zu haben und dabei zwar auf die ärztliche Diagnose des Hanauer Klinikums Bezug genommen zu haben, sich jedoch hinsichtlich der Folgebehandlung auf die telefonische Auskunft des Regierungspräsidiums verlassen zu haben, eine ärztliche Versorgung in Kassel sei möglich.
• Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Hanau wird mit dem Vorwurf leben müssen, sich bei der Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen die Abschiebungshaft einseitig auf den Befund des Facharztes für Psychiatrie Wilmer vom 21. Juni 2007 gestützt zu haben. Dass drei Richter glauben, ohne die Einholung eines Obergutachtens ihren in der mündlichen Anhörung gewonnenen Eindruck von Herrn Alcali der Entscheidung zugrundelegen zu können, ist in hohem Maße dilettantisch und verantwortungslos. Dass die Kammer die aus wenigen Zeilen bestehende Stellungnahme des Facharztes für Psychiatrie Wilmer für eindeutig hält ("in Anbetracht der Eindeutigkeit der aktuellen ärztlichen Stellungnahme ist nach Auffassung der Kammer die Einholung eines Obergutachtens nicht veranlasst"), ist ein Skandal. Ein Obergutachten oder die Ladung der behandelnden Ärzte aus Hanau hätte Klarheit schaffen können. Es wird vermutlich noch einige Zeit dauern, bis die Kette der Verantwortungslosigkeit im einzelnen aufgeklärt ist. Zu vermuten ist, dass die JVA FFM I aufgrund des seltsamen Wirkens der Ärzte in der JVA Kassel I niemals über die bestehende Suizidgefahr bei Herrn Alcali aufgeklärt worden ist. Es steht zu befürchten, dass das Wirken eines einzigen Arztes - oder einer einzigen Stelle - genügte, sämtliche ärztlichen Vorbefunde vom Tisch zu wischen, auch wenn sie aus längerer ärztlicher Behandlung stammen. Sollte sich herausstellen, dass die ärztlichen Vorbefunde gar nicht oder nicht zeitnah zur Verlegung des Herrn Alcali aus Kassel nach Frankfurt mitversandt und geprüft worden sind und dies die Regel ist, dann dürfte das auch die Frage nach der Verantwortung des hessischen Justizministers Banzer aufwerfen. Nicht ausgeschlossen wäre dann nämlich, dass Vergleichbares wieder geschieht. Hinweise für ein Fremdschulden hätten sich nicht ergeben, pflegen Staatsanwaltschaften in Todesermittlungsverfahren mitzuteilen. Ärztliches und juristisches Fremdverschulden hat es im Fall Alcali ohne Zweifel gegeben. Dass es Ärzte gibt, die ohne ein Telefongespräch mit den behandelnden Ärzten in wenigen Zeilen zur Reise- und Abschiebungshaftfähigkeit kommen, dass es Richter gibt, die solchen Diagnosen geradezu begierig folgen, sich dem Betroffenen gegenüber sitzend quasi ärztliche Kompetenzen per Augenschein anmaßen, dies alles ist einem politischen Klima geschuldet, das im Umgang mit Abzuschiebenden die Bereitschaft erforderlich macht, nicht wissen zu wollen, was man tut. Die Richter der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hanau haben gewissenhaft gearbeitet - im Sinne von Günter Anders:
Dem Gelöbnis verpflichtet, nicht zu wissen, was sie tun.
Bernd Mesovic, 20. Juli 2007 |
| Tod in Abschiebehaft in Hessen - Mustafa Alcali |
Tod in Abschiebehaft in Hessen: Wir trauern um Mustafa Alcali
Wir trauern mit seiner Familie um Mustafa Alcali, der sich am Morgen des 27.6.2007 in Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt in Frankfurt das Leben nahm.
Der Abschiebehaft war vorausgegangen eine Zwangseinweisung wegen Eigengefährdung in das psychiatrische Krankenhaus in Hanau und anschließend in das Justizvollzugskrankenhaus in Kassel. Mustafa hatte mit Selbstmord gedroht. Die genaueren Hintergründe hat ProAsyl in dem oben eingestellten Bericht zusammengetragen. Friedberg, den 30. Juni 2007 Internationales Zentrum Friedberg Ausländerbeiräte Karben, Bad Nauheim und Friedberg
Unter "mehr lesen" können Sie einen infomativen Artikel aus der Frankfurter Neue Presse vom 3.7. lesen sowie einen Artikel aus dem Lokalteil der FR vom 11.7.07 und der FAZ vom 20.7.07
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| Demo Wiesbaden und Übergabe Unterschriften |
Bericht zur Hessenweiten Demo in Wiesbaden am 23.02.2006 mit Übergabe der Unterschriften an den Hessischen Landtag
Es war eine optimistische Stimmung bei der Demonstration in Wiesbaden, die Übergabe der Unterschriften und der Resolution des Friedberger Stadtparlamentes ist uns gut gelungen. Mit viel Phantasie war die Demonstration in Wiesbaden vorbereitet worden, so dass die etwas über 100 Menschen aus Friedberg, meist Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitglieder des Unterstützerkreises der Familie Dang doch einiges Aufsehen erregten. Auch einige örtliche Unterstützer und Timmo Scherenberg vom hessischen Flüchtlingsrat waren dabei. Die Stimmung war gut: „Klein, aber fein!“, fanden die TeilnehmerInnen und hatten trotz Wind und Kälte ausgesprochen gute Laune. Trotz der kurzen Vorbereitungszeit von einer Woche hatte der Unterstützerkreis einiges auf die Beine gestellt.
Bleiberecht für langjährigen Flüchtlinge in Hessen!
 Bleiberecht für Familie Dang!
 Phantasievoll hatten sich die Teilnehmer auf die Demo vorbereitet
 Übergabe der Unterschriftenlisten und der Resolution
Um noch einen Artikel zur Demo vom 2.2.2006 und ein paar mehr Bilder vom 23.2.in Wiesbaden einzusehen. Klicken Sie >>Mehr Lesen<<
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| Stadtverordnetenversammlung für Fam. Dang |
Resolution der Stadtverordnetenversammlung Friedberg; mehrheitlich verabschiedet in der Sitzung am Donnerstag den 16.02.2006.(Gemeinsamer Antrag der Fraktionen WAL, Grüne, SPD, UWG, FDP und CDU).
"Resolution
Familie Dang aus Friedberg soll ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten!
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen), appelliert an alle im Abschiebeverfahren der Familie Dang beteiligten Personen und Organe, in den anstehenden Entscheidungen zu berücksichtigen, dass die sechsköpfige Familie seit 13 Jahren offensichtlich gut integriert ist.
Wir appellieren dringend, humanitäre oder persönliche Gründe anzuerkennen, die die weitere Anwesendheit der Familie im Bundesgebiet rechtfertigen (entsprechend § 5 Härtefallersuchen, Verordnung zur Errichtung einer Härtefallkommission (Hessen), nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes).
Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Forderung auch des Hessischen Minister des Inneren, zuletzt im Dezember 2005 gegenüber der Innenministerkonferenz vorgetragen, endlich eine Regelung für langjährig hier lebende, geduldete Flüchtlinge zu definieren, welche aus humanitären Gründen ein Bleiberecht für Betroffene und auch in Deutschland geborene Angehörige ermöglicht."
Weitere Infos: Inzwischen hat sich auch der katholische Pfarrgemeinderat der Stadt Friedberg mit einer Resolution den oben aufgeführten Forderungen angeschlossen.
Der evangelische Kirchenvorstand hat eine Resolution verabschiedet, die inhaltlich mit der Resolution der Stadtverordnetenversammlung identisch ist. |
| Unterstützerkreis Familie Dang |
Familie Dang darf nicht abgeschoben werden!
In Friedberg hat sich am 27.1.2006 ein Unterstützerkreis Familie Dang gebildet der dafür kämpft, dass Familie Dang (Herkunftsland der Eltern ist Vietnam) nicht abgeschoben wird.
Mitglieder und Unterstützer/innen sind:
- Schülervertretung der Augustinerschule Friedberg (ASF)
- Schüler der Klasse 6b, ASF
- Schüler der Klasse 7a, ASF
- Mitglieder der Elternschaft Klasse 6b, ASF
- Eltern des kath. Kindergartens St. Marien
- Lehrer aus der Augustinerschule
- Internationales Zentrum Friedberg e.V.
- Viele einzelne Bürgerinnen und Bürger
Breits eine Woche später am 2.2.2006 veranstaltete der Unterstützerkreis eine Demo in Friedberg mit ca. 500 Teilnehmern.
Neben Kindern aus dem Kindergarten, Schülern, Eltern der jeweiligen Einrichtungen und einigen Lehreren und Erzieherinnen waren auch prominente Politiker solidarisch. So hat der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Minkel bereits vor Jahren eine Petition an den Hessischen Landtag initiiert. Auf der Demo waren Landrat Rolf Gnadel, Bürgermeister Micheal Keller (Friedberg) sowie Vertreter aller Fraktionen des Stadtparlamentes anwesend.
Die Schülervertretung der Augustinerschule hat bei zahlreichen Aktionen bereits gut 4000 Unterschriften für das Bleiberecht der Familie Dang gesammelt!
Der Unterstützerkreis ist unter der eMail Dang@x3x.de erreichbar. |
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