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| Prozesstermin Mustafa (erste Instanz) |
Prozess (erste Instanz) um den Tod von Mustafa Alcali Mehrere Mitglieder des Internationalen Zentrums Friedberg nahmen neben Bernd Mesovic, Timmo Scherenberg und einer Schwester von Mustafa am Prozesstag vor dem Amtsgericht Ffm. am 14.8.2009 teil und waren schockiert über den Ausgang des Verfahrens, das mit einem Freispruch endete. Hintergründe können Sie dem hier abgedruckten Artikel aus der FR entnehmen und weiter unten auf dieser Homepage dem Bericht von Bernd Mesovic (von Pro Asyl). Auch die Stellungnahme von Pro Asyl nach der Verhandlung können Sie hier lesen.
Tod eines Flüchtlings Freispruch für Psychiater VON JUTTA RIPPEGATHER Mit einem Freispruch endete der Kunstfehler-Prozess gegen einen 81-jährigen Psychiater. Das Gericht kam zwar zu dem Schluss, dass der Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte; doch er sei nur ein Glied in der Kette gewesen. Es sei nicht erwiesen, dass er mit seinem Fehler den Tod des 30 Jahre alten Mustafa Alcali zu verantworten hat. Der Kurde hatte sich im Juni 2007 in Frankfurt in Abschiebehaft das Leben genommen. Der Psychiater hatte ihn nach nur einem Gespräch in einem Gutachten für gesund und damit abschiebbar erklärt. Damit kam er zu einem völlig anderen Urteil als seine Kollegen der Hanauer Psychiatrie, die den Kurden zuvor vier Wochen stationär behandelt hatten. Deren Diagnose lautete Schizophrenie. Sie warnten vor der Gefahr eines Suizids. Der Prozess in Frankfurt warf ein Schlaglicht auf die medizinische Versorgung im hessischen Strafvollzug. Der Staatsanwalt sprach von einem "hochsensiblen Feld", auf dem der betagte Psychiater am Zentralkrankenhaus der Justizvollzugsanstalt Kassel und in weiteren Gefängnissen tätig war. In einem Alter, in dem andere längst in Rente seien, habe er als Zwölf-Stunden-Honorarkraft hohe Verantwortung getragen. Der Vertreter der Nebenklägerin, der Mutter des 30-Jährigen, warf dem Angeklagten vor, sich überschätzt zu haben. Auch er kritisierte, dass der 81-Jährige während des Prozesses keinerlei Selbstkritik oder Bedauern äußerte. Der Angeklagten blieb bis zum Schluss bei seiner Version: Die Hanauer Kollegen hätten ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, um Alcali vor der Abschiebung zu bewahren. Der Kurde sei nur gestresst, nicht schizophren gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass das Landgericht Hanau angesichts der beiden widersprüchlichen Diagnosen ein Obergutachten anfordere. Stattdessen winkten die Richter das Gutachten des damals 79-Jährigen durch. Dilettantismus der Justiz Alcali wurde vom Justizvollzugs-Krankenhaus nach Frankfurt ins Gefängnis überführt. Ohne Krankenakte, aber mit einem Vorrat an Medikamenten, die er trotz der neuen Diagnose auch in Kassel weiterhin erhielt. Weil er körperliche Beschwerden zeigte, setzte der Arzt in Frankfurt die Neuroleptika abrupt ab. Zuvor hatte er in Kassel angerufen, wo eine Kollegin, ebenfalls Allgemeinmedizinerin, sagte, Alcali brauche die Pillen nicht. Auch diese Ärztin sei ein Glied in der Kette, sagte der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro gefordert. Nach Ansicht von Pro Asyl saß der falsche Mann auf der Anklagebank. Jürgen Banzer (CDU), seinerzeit Justizminister, habe den offenbar gewordenen Dilettantismus zu verantworten, sagte Sprecher Bernd Mesovic. Es sieht dringend Handlungsbedarf: "Die Justiz muss dafür sorgen, dass Ärzte nicht unter Außerachtlassung ärztlicher Sorgfaltspflichten ihre Patienten dem Zugriff abschiebegeiler Behörden überantworten." Aus Frankfurter Rundschau vom 17.8.09
Abschiebearzt geht straflos aus Das Amtsgericht Frankfurt hat heute den Facharzt für Psychiatrie Heinrich W. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. W. habe in erheblichem Maße seine ärztlichen Sorgfaltspflichten verletzt, indem er den kurdischen Abschiebehäftling Mustafa Alcali nach einem einzigen Gespräch als nicht suizidgefährdet einstufte. Dabei sei der Grundsatz der Psychiatrie missachtet worden, das eine länger dauernde Beobachtung Voraussetzung einer aussagekräftigen Diagnose ist. Dieses Fehlverhalten sei jedoch nicht die direkte und eindeutige Ursache für den Suizid Alcalis gewesen. Vielmehr habe der Arzt den weiteren Fortgang der Ursachenkette bis zum Tode nicht mehr wesentlich beeinflussen können. Ein bezeichnendes Licht warf das Verfahren auf die Organisationsmängel der medizinischen Versorgung im hessischen Justizvollzug. Einer der Sachverständigen wies in seiner Aussage auf die Summe von Fehlern in der Organisation des Arbeitsablaufes hin. Obwohl alle fachlich ausgebildeten Ärzte, die in der Klinik tätig waren, im Urlaub waren als Alcali in das Haftkrankenhaus Kassel überstellt wurde, sollte psychiatrisch behandelt werden. Der Angeklagte, 79 Jahre alt, musste mit einer 12-Stunden-Stelle de facto den gesamten psychiatrischen Sachverstand der Einrichtung vertreten. Die Überstellung in die JVA Frankfurt, wo Alcali sich schließlich das Leben nahm, erfolgte an einem Freitag und das zu einer Zeit, wo kein Facharzt greifbar war. So blieb W.s Diagnose unhinterfragt. Nach einem kurzen Telefonat eines Allgemeinmediziners wurden starke Psychopharmaka abrupt abgesetzt, ein Kunstfehler. Die vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass ein Beschluss des Landgerichtes Hanau möglicherweise ebenso ein Beitrag zum Suizid Alcalis war. Drei Berufsrichter hatten offenbar nicht wahrgenommen, dass die Diagnosen der Ärzte völlig voneinander abwichen und deshalb dem Antrag des Rechtsanwaltes folgend ein Obergutachten hätte veranlasst werden müssen. Nachdem im Verfahren die Kette der Verantwortungslosigkeiten im hessischen Justizvollzug immerhin herausgearbeitet werden konnte, stellt sich die Frage der politischen Verantwortung. Der hessische Justizminister Banzer muss klarstellen, ob die Schnittstellenproblematiken, die Mängel in der medizinischen Dokumentation und der Organisationsabläufe heute beseitigt sind. Nur am Rande berührt hat dieser Prozess das Milieu, in dem sich der tödliche ärztliche Dilettantismus abspielte: Wo Abschiebungen vorbereitet werden, blüht die Zunft der begnadeten Schnelldiagnostiker. Es erscheint im Rückblick geradezu unglaublich, dass ein 79jähriger Psychiater mit einem 12-Stunden-Arbeitsvertrag für die psychiatrische Versorgung mehrerer Justizvollzugsanstalten zuständig war. Das Fazit zieht PRO ASYL unter Nutzung einer leicht variierten Aussage von Kurt Tucholsky: die Verantwortung ist in viele Teile zerteilt und am Ende ist es jeder nur ein bisschen gewesen. Je größer das Organisationsversagen, desto geringer die individuelle Schuld. Von der Homepage von Pro Asyl
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